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Egal, ob Mietobjekt oder Eigentumswohnanlage. In beiden Fällen ist eine gute Verwaltung Vorausetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Wir handeln nach den gesetzlichen Vorgaben, besonders nach §27 Abs. 1 und 2 WEG. Dazu besuchen wir Fortbildungen, um uns immer auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtssprechung zu halten. |